Eine komfortable und sichere Beförderung für kranke und beeinträchtigte Menschen - nutzen Sie unsere Krankenfahrten für eine stressfreie Anreise zu Arztterminen und medizinischen Behandlungen.
Die Anforderung einer Krankenbeförderung im Kontext stationärer oder ambulanter Behandlungen, wirft häufig diverse Fragen auf: Welche Dokumente sind für meine Taxifahrt erforderlich? In welchen Situationen übernehmen Krankenkassen die Kosten? Ist es möglich, eine Verordnung auch nachträglich zu erhalten? Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Verordnung
Generell bedarf es einer ärztlichen Verordnung für eine Krankenfahrt mit dem Taxi. Damit die Abrechnung mit Ihrem Kostenträger reibungslos verläuft, ist es erforderlich, dass die Verordnung korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Bedauerlicherweise kommt es wiederholt vor, dass Verordnungen fehlerhaft ausgestellt werden, was zur Verweigerung der Zahlung durch die Krankenkassen führen kann. Aus diesem Grund können wir leider Verordnungen, die falsch oder unvollständig ausgefüllt sind, nicht mehr akzeptieren.
Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig
Auf dem Transportschein für Ihre Krankenbeförderung gibt der Arzt unter anderem den Grund für die Beförderung an, um festzustellen, ob es sich um eine genehmigungsfreie Fahrt handelt oder ob Sie die Genehmigung Ihrer Krankenkasse für die Fahrt benötigen. Im Falle einer genehmigungspflichtigen Fahrt reichen Sie bitte den Transportschein, vor Fahrtantritt, bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Sollten die Voraussetzungen für die Übernahme der Fahrkosten gegeben sein, wird die Krankenkasse Ihnen die Genehmigung erteilen. Bei Arbeitsunfällen entfällt die Genehmigungspflicht. Bitte halten Sie für Ihre Fahrt sowohl die Verordnung als auch gegebenenfalls die erforderliche Genehmigung spätestens bei Fahrtantritt bereit.
Zuzahlung
Grundsätzlich sind gesetzlich versicherte Patienten für die Krankenbeförderung zuzahlungspflichtig. Der fällige Eigenanteil beträgt pro Fahrt 10% des Fahrpreises, aber mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sein (Befreiungsausweis), oder handelt es sich um eine Verordnung aufgrund eines Arbeitsunfalles oder Versorgungsleidens, entfällt die Zuzahlungspflicht.
Haben Sie alles beisammen?
In jedem Fall ist es von großer Bedeutung, dass sämtliche Unterlagen (Ihre Verordnung mit möglicherweise erforderlicher Genehmigung und gegebenenfalls vorhandener Zuzahlungsbefreiung) bei Fahrtantritt bereitliegen. Sie können diese entweder Ihrem Fahrer übergeben oder uns bereits vor der Fahrt zukommen lassen. Dies bietet den Vorteil, dass wir eine vorläufige Prüfung Ihrer Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit vor Fahrtantritt durchführen können. Eventuelle erforderliche Korrekturen oder Ergänzungen können somit noch vor Ihrem Termin vom Arzt vorgenommen werden, und Sie können Ihre Fahrt zu Ihrer Behandlung entspannt und ohne weitere Formalitäten beginnen.
Fahrservice Arndt OHG
Berliner Ring 83
31582 Nienburg (Weser)